EEG-Umlage

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Was bedeutet die EEG-Umlage für Ihre Photovoltaikanlage

Die Auswirkungen des Klimawandels werden immer sichtbarer. Das zwingt die Politik zum Handeln. In Deutschland ist die sogenannte EEG-Umlage ein zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien. Was sie für das Betreiben einer Photovoltaikanlage bedeutet, erklären wir hier.

Was ist das EEG?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2000 in Kraft und wurde seitdem mehrfach aktualisiert. Seine neueste Fassung gilt seit dem 16. Juli 2021. Das Gesetz wurde mit dem Ziel formuliert, die Stromgewinnung aus regenerativen Energien voranzutreiben und vor allem fossile Energieträger zu ersetzen.

Bis 2030 sollen auf diese Weise 65 Prozent des Stromverbrauchs über erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Umstellung des Stromnetzes ist dabei mit zusätzlichen Kosten verbunden. Im Gegensatz zu früheren politischen Regulierungen werden diese Kosten nicht über Steuern finanziert, sondern über die sogenannte EEG-Umlage, die den Verbrauchern auf den Strompreis aufgeschlagen wird.

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Änderungen bei der EEG-Umlage

Für eine Photovoltaikanlage mit bis zu 30 Kilowatt Leistung (für eine typische Anlage auf dem Privathaus kann man von etwa 10 kWp ausgehen) wird seit 2021 keine Stromsteuer mehr für den Eigenverbrauch erhoben. Bisher betrug die Leistungsgrenze 10 kWp. Das heißt, auf den selbst produzierten Strom müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage von beispielsweise 12 kWp die EEG-Umlage nicht mehr aufschlagen. Diese Befreiung gilt bis zu einer Strommenge von 30.000 Kilowattstunden pro Jahr. Eine weitere Neuerung ist, dass Betreiber einer Photovoltaikanlage über das Marktprämienmodell auch direkt Strom an der Börse verkaufen können. Auf diese Art lassen sich zum Teil noch höhere Erlöse erzielen.

Wie funktioniert die EEG-Umlage?

Der Gesetzgeber sieht zahlreiche Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien vor. Für Privathaushalte ist dabei vor allem die Förderung einer Photovoltaikanlage interessant. Der Staat unterstützt dabei nicht nur die Anschaffung, sondern auch den Betrieb einer Photovoltaikanlage. Das funktioniert über die gesetzliche Einspeisevergütung. Damit wird den Betreibern einer Anlage eine feste Vergütung für jede Kilowattstunde in das Netz eingespeisten Stroms garantiert – und das über 20 Jahre.

Die EEG-Umlage schafft für die Netzbetreiber einen Ausgleich zwischen diesen festgelegten Abnahmepreisen und dem Marktpreis. Auf diese Weise sorgt sie dafür, dass die Netzbetreiber den garantierten Preis des Stroms aus einer Photovoltaikanlage bezahlen und dabei unabhängig vom Börsenpreis wirtschaftlich bleiben können. Die jeweils aktuellen Vergütungssätze werden von der Bundesnetzagentur jedes Vierteljahr bekanntgegeben.

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